onOffice Marketplace als Proptech-Plattform
onOffice Marketplace als Proptech-Plattform

Anbieterbedingungen für den onOffice Marketplace

1. Allgemeines

1.1 Vertragspartner

Das Unternehmen onOffice GmbH, Charlottenburger Allee 5, 52068 Aachen, Deutschland, (nachfolgend „onOffice“) ist Entwickler der onlinebasierten Immobiliensoftware onOffice enterprise. onOffice bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Anbieter“) die Möglichkeit an, gemäß den Vorgaben dieser Vereinbarung Software-Erweiterungen (nachfolgend „Apps“) über den von onOffice betriebenen onOffice Marketplace (nachfolgend „Plattform“) an andere Unternehmer (nachfolgend „Kunden“) zu vertreiben. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

1.2 Änderungsvorbehalt

onOffice behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen teilt onOffice dem Anbieter vorab per E-Mail mit.

Widerspricht der Anbieter solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter gesondert hingewiesen.

Wird diese Vereinbarung mit einem Anbieter in einer neuen Fassung wiederholt vereinbart, gilt ausschließlich die zeitlich nachfolgende Fassung, die sämtliche vorangegangenen Vereinbarungen inklusiver aller Anlagen und aller weiteren nachgelagerten Vereinbarungen und Verträge ersetzt bzw. aufhebt.

2. Leistungen von onOffice

2.1 Vermittlung von Angeboten

onOffice betreibt eine Plattform, auf der teilnehmende Anbieter die Möglichkeit haben, ihre Apps neben Apps, die direkt von onOffice vertrieben werden, anzubieten. Der Vertrag über die Nutzung der App des Anbieters kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. onOffice wird demnach nicht selbst Vertragspartner. Der Anbieter ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verantwortlich.

Dies gilt auch für den Fall, dass sich Vertragsbedingungen, die zwischen Anbieter und Kunden gelten, ändern. In diesem Fall verhandelt der Anbieter die Änderungen unmittelbar mit dem Kunden. Sofern der Anbieter einseitig gestellte Vertragsbedingungen (AGB) gegenüber dem Kunden verwendet, ist der Anbieter selbst für die Wirksamkeit von Änderungen an den Vertragsbedingungen verantwortlich. onOffice übernimmt keine Vermittlertätigkeit bei nachträglichen Vertragsänderungen.

Da die Angebote der Anbieter auf der Plattform jedoch keine rechtlich verbindlichen Angebote darstellen, können die Kunden über den Bestellvorgang der Plattform ihrerseits Angebote zum Abschluss des Vertrages abgeben. Diese verbindlichen Angebote werden mit den notwendigen Endkundendaten von onOffice an den Anbieter vermittelt. Der Anbieter wickelt den Vertrag nach Zustandekommen mit dem Endkunden eigenständig nach den Vorgaben von onOffice gemäß dieser Vereinbarung ab und informiert onOffice stetig über den Status des Vertrages.

2.2 Bereitstellung einer Plattform

onOffice stellt dem Anbieter eine standardisierte Schnittstelle zur Plattform zur Verfügung, eine Anbindung an die Schnittstelle ist mittels iframe möglich. Über die onOffice API kann der Anbieter die für die Leistung erforderlichen Daten des Kunden abfragen. Die Einspielung der ergänzten Version der Software erfolgt dann über den Schreibzugriff der Schnittstelle unmittelbar in die Version des Kunden.
Die Entwicklungsleistung für die Anbindung an die Schnittstelle liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters. Der Anbieter ist für die rechtlich konforme Darstellung der Angebote, die der Anbieter zu vertreten hat, insbesondere für Kennzeichnungspflichten im Zweifel selbst verantwortlich.

Die Kunden können von verschiedenen Anbietern über einen einheitlichen Warenkorb bzw. Bestellvorgang die Ware erwerben.

2.3 Serviceleistungen gegenüber dem Kunden

Der Anbieter ist vollständig selbst für den Support und die Beratung zu seinen Apps verantwortlich. onOffice erbringt für den Anbieter keinerlei Kundenserviceleistungen sondern verweist bei Fragen zu den Produkten an den jeweiligen Anbieter.

2.4 Zahlungsabwicklung

onOffice stellt auf der Plattform eine API-Schnittstelle zu den Services eines Payment Service Providers (PSP) zur Verfügung.
Eine Zahlungsabwicklung erfolgt unmittelbar im Verhältnis Anbieter – PSP.
Über die technische Bereitstellung der Services des PSP hinaus kommt onOffice nicht mit den Zahlungsdiensten in Berührung. onOffice hat insbesondere keine Verfügungsgewalt über die Gelder aus der Vertragsabwicklung. Herausgabeansprüche bezüglich der Transaktionserlöse hat der Anbieter ausschließlich gegenüber dem PSP.

Die Zahlungsabwicklung ist deshalb ausschließlicher Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem PSP. Soweit in den vorliegenden Bedingungen auf die Zahlungsabwicklung verwiesen wird, deckt sich dies stets mit dem Inhalt der Vereinbarung zwischen Anbieter und PSP. Sollten dennoch Widersprüche entstehen, treten die Regelungen aus den vorliegenden Bedingungen stets hinter der Vereinbarung zwischen Anbieter und PSP zurück.

2.5 Einschränkung der Funktionalität, Wartungsarbeiten

onOffice ist berechtigt, seine Leistung zeitweise in angemessenem Umfang einzuschränken, wenn dies zur Durchführung technischer Maßnahmen oder Wartungsarbeiten erforderlich ist. Der Anbieter wird – wenn möglich – vorab über den Umfang und die Dauer der Einschränkung informiert.

2.6 Weiterentwicklung

onOffice behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Anbieter geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

3. Zulassung und Zugang zur Plattform

3.1 Voraussetzungen

Die Plattform steht grundsätzlich nur Unternehmern zur Verfügung. Der Anbieter stimmt den folgenden Bedingungen zu: Payment Bedingungen des PSP

Der Anbieter gibt relevante Unternehmensdaten, insbesondere Steuernummer und Umsatz-Identifikationsnummer an.

Voraussetzung für eine Zulassung zur Plattform ist eine Akkreditierung durch den PSP. Die während des Registrierungsprozesses geforderten Dokumente stellt der Anbieter onOffice zur Prüfung zur Verfügung.

Im Einzelnen sind für die Zulassung eines Anbieters zur Plattform folgende Schritte zu vollziehen:

a) Es erfolgt vorab eine Überprüfung des Anbieters und seines geplanten Angebotes durch onOffice. Es besteht kein Anspruch des Anbieters auf Zulassung zur Plattform.

b) Eine vertretungsberechtigte oder zum Vertragsschluss bevollmächtigte natürliche Person aus dem Unternehmen des Anbieters legt einen Account auf der Plattform an.

c) Die zur Akkreditierung bei dem PSP notwendigen Dokumente werden per Upload zur Verfügung gestellt.

d) Der PSP wird die per Upload bereitgestellten Dokumente prüfen und dem Anbieter das Ergebnis des Prüfverfahrens mitteilen. Ggf. wird der Anbieter aufgefordert, Dokumente nachzuliefern. Unmittelbar nach einer Akkreditierung durch den PSP wird der Anbieter zur Plattform zugelassen und kann diese vollumfänglich nutzen.

e) Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gegenüber onOffice gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, onOffice alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

f) Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben hat der Anbieter auch nach der Zulassung zur Plattform auf Anforderung geeignete Belege, wie z.B. Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug an onOffice zu übermitteln.

3.2 Sperrberechtigung

onOffice ist berechtigt, dem Anbieter den Zugang zur Plattform zu sperren oder die Zulassung zur Plattform komplett zu entziehen, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt. onOffice ist auch berechtigt, einzelne Produkte zu sperren oder zu löschen, wenn sie gegen diese Bedingungen verstoßen. Der Anbieter kann diese Maßnahmen abwenden, indem er den Verdacht durch unverzügliche Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt. Nach einer endgültigen Sperrung ist onOffice berechtigt, die Daten des Anbieters zu löschen.

4. Pflichten des Anbieters

4.1 Anbieterkonto

Der Anbieter verpflichtet sich, unmittelbar nach seiner Zulassung ein vollständiges Unternehmensprofil in seinem Anbieterkonto einzustellen oder von onOffice einstellen zu lassen. Das Profil muss mindestens ein rechtskonformes Impressum, rechtskonforme AGB, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung sowie ein kurzes Firmenportrait und Angaben zum Kundenservice enthalten. Die im Konto vorgegebenen Pflichtfelder sind zwingend auszufüllen. Die Rechtstexte des Anbieters dürfen nicht im Widerspruch zu den von onOffice auf der Plattform vorgegebenen Strukturen stehen. Die Pflichtangaben sind unmittelbar im Anbieterkonto als solche gekennzeichnet. Der Anbieter haftet für die rechtliche Konformität seines Profils. Machen Dritte insoweit Rechtsverletzungen gegenüber onOffice geltend, stellt der Anbieter onOffice von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung von onOffice zur Verteidigung gegen die Ansprüche.

4.2 Anbieten von Apps

Der Anbieter verpflichtet sich, keine Apps auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen und keine Apps anzubieten, die fremde Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verletzen. Sollten solche Waren dennoch vom Anbieter eingestellt werden, so ist onOffice berechtigt, das Anbieterkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Anbieter onOffice von allen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung von onOffice.

4.3 Haftung für Inhalte

Der Anbieter haftet für alle Inhalte, die er in sein Angebot einstellt. Dazu gehören auch insbesondere Bilder, Musik, Video und Produktbeschreibungen, Garantiezusagen und Werbeaussagen jeglicher Art.

4.4 Haftung für Inhalte

Der Anbieter verpflichtet sich,

a) einen telefonischen Kundenservice in der Zeit von Mo-Fr von mindestens 9 – 16 Uhr (CET) vorzuhalten.

b) die Erreichbarkeit des Kundenservice sowie eine zeitnahe Bearbeitung der Anfragen zu gewährleisten.

4.5 Sonstige Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich im Übrigen,

  • es zu unterlassen, dem Kunden ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Werbung zu übermitteln.
  • es zu unterlassen, gegenüber dem Kunden Gebühren zu fordern.
  • bei der Änderung von AGB in Dauerschuldverhältnissen diese dem Kunden rechtzeitig vor deren Inkrafttreten mitzuteilen.
  • für sämtliche erbrachte Leistungen entsprechende Rechnungen an die Kunden auszustellen.
  • alle Kauf- oder Abonnement-bezogenen Vorgänge abzuwickeln. Hierzu zählen z. B. Stornierungen, Abo-Kündigungen und das Forderungsmanagement.

5. Zahlungsabwicklung

Sämtliche Zahlungsdienste werden durch den angeschlossenen PSP erbracht. Dieser ist nicht als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von onOffice tätig, sondern erbringt die Zahlungsdienste gegenüber dem Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung. Zu diesem Zweck hat der Anbieter einen gesonderten Vertrag mit dem PSP geschlossen. Ansprüche des Anbieters auf die Herausgabe der Transaktionserlöse bestehen ausschließlich gegenüber dem PSP. Über das Verrechnungskonto des Anbieters hat der PSP die alleinige Verfügungsgewalt.

6. Vergütung

6.1 Einrichtungsgebühr und Provision

Bei Einrichtung eines Anbieterkontos fällt ggf. eine Einrichtungsgebühr an. Zusätzlich ist vom Anbieter als Gegenleistung für die Vermittlung der Lizenzverträge eine Provision an onOffice zu zahlen. Die Höhe von Einrichtungs- und Provisionsgebühr sowie die Abwicklung der Zahlungen wird folgendermaßen vereinbart:

Gebühren jeweils laut Angebot:

  • ggf. Einrichtungsgebühr (einmalig)
  • Provision prozentual auf den vermittelten Nettobetrag,
  • Zahlungs-Gebühren des Payment Service Providers werden von onOffice übernommen

Zahlungsabwicklung:

  • onOffice stellt eine monatliche Rechnung über die entstehenden Gebühren aus. Der Anbieter stimmt einer elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Widerspricht der Anbieter der Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt diese als akzeptiert.

7. Nutzungsrechte

7.1 Übertragung der Nutzungsrechte an onOffice

Soweit der Anbieter Daten und Inhalte auf die Plattform einstellt, überträgt er onOffice für die Vertragsdauer ein vergütungsfreies einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur vereinbarungsgemäßen Darstellung auf der Plattform. Darüber hinaus überträgt der Anbieter onOffice einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte , Unternehmenszeichen, und sonstige Schutzmarken sowie Artikelbeschreibungen, Bilder und Videos, soweit diese auf der Plattform eingestellt wurden, in werblichen und redaktionellen Abbildungen (insbesondere Screenshots) zur Vermarktung der Plattform zu verwenden. Dies gilt für die Nutzung in Print- und Onlinemedien. Eine Pflicht zur Nutzung seitens onOffice besteht nicht.

7.2 Berechtigung des Anbieters

Der Anbieter gewährleistet, dass er nur solche Inhalte auf der Plattform einstellt, deren Nutzungsrechte er in dem unter Ziffer 7.1 dieser Vereinbarung beschriebenen Umfang auf onOffice übertragen kann. Nehmen Dritte onOffice wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten in Anspruch, die der Anbieter zu vertreten hat, stellt der Anbieter onOffice von sämtlichen Ansprüchen frei.

7.3 Nutzungsrecht des Anbieters

Der Anbieter erhält ein einfaches, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages und räumlich auf die zugelassenen Länder beschränktes Nutzungsrecht, die Plattform bestimmungsgemäß für das Angebot seiner Apps in dem von onOffice vorgegebenen Rahmen zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sind nicht gestattet.

8. Vertragsdauer

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Quartalsende schriftlich erfolgen.

8.1

Bei Kündigung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der zeitlich unbeschränkt gewährten Nutzungsrechte sowie der Verpflichtung des Anbieters zur Freistellung gegenüber onOffice bei Vertragsverstößen und derjenigen Rechte und Pflichten, die bestehen bleiben müssen, um nach Vertragsende Lizenzverträge, die während der Vertragslaufzeit vermittelt wurden, bis zum vorgesehenen Ablauf des Lizenzzeitraums abzuwickeln.

8.2

Mit der Kündigung werden alle bisher angefallenen Entgelte, Gebühren und Provisionen sofort fällig. Die zwischen Kündigung und Vertragsende anfallenden Entgelte, Gebühren und Provisionen und entstehenden Auszahlungsansprüche werden entsprechend dem Gebühren- und Zahlungsmodell nach Vertragsende ausgeglichen. Sobald alle gegenseitigen Forderungen beglichen sind, wird das Anbieterkonto deaktiviert.

8.3

Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
einem Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung.
einem anhaltenden Verstoß gegen sonstige Bestimmungen dieser Vereinbarung, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird.
deliktischer Handlung.
anhaltendem Zahlungsverzug.
andauernder Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
der Mitteilung einer bevorstehenden oder eingetretenen Insolvenz des Anbieters.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

9. Haftung

9.1 Haftungsbeschränkungen

onOffice haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet onOffice nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten d. h. einer solchen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. onOffice haftet nicht für die Rechtstexte, Produktbeschreibungen und sonstigen Inhalte des Anbieters. onOffice haftet nicht für Zahlungsdienste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Erfüllungsgehilfen von onOffice. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körperverletzungen.

9.2 Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten

Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich in Textform über eine rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte für Rechtsverletzungen im Zusammenhang der bestehenden Kooperation mit der Plattform in Kenntnis zu setzen.

9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche

Hat der Anbieter onOffice nach dieser Vereinbarung von Ansprüchen Dritter freizustellen, so ist die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen.

10. Datenschutzbestimmungen

10.1 Gesetzliche Datenschutzvorschriften

Der Anbieter wird sich bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten insbesondere aus den Datenbanken des Kunden streng an die gesetzlichen Datenschutzvorschriften halten. Eine Verarbeitung der von onOffice zugänglich gemachten Daten ist ausschließlich zur Ausführung der über den Marktpatz angebotenen Leistungen des Anbieters zulässig. Insbesondere die Auswertung der Daten zu darüber hinausgehenden Zwecken oder die Verwendung der Daten zu Werbezwecken ist dem Anbieter nicht gestattet.

10.2 Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Datenschutzinformation

Der Anbieter wird mit dem Kunden soweit notwendig eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen.
Der Anbieter wird dem Kunden auf der Plattform eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die Informationen darüber enthält, wie die App personenbezogene Daten verarbeitet, ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt etc. Diese Information muss den Kunden in die Lage versetzen, seine gesetzlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu erfüllen (insbesondere Informationspflichten).

11. Geheimhaltung

11.1

Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrages durch onOffice zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Eine Verwendung der vertraulichen Informationen durch den Anbieter ist nur gestattet, soweit dies zur Benutzung der Plattform zwingend erforderlich ist. Der Anbieter wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die er bei eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

11.2

Der Anbieter ist zur Weitergabe von vertraulichen Informationen berechtigt, soweit er aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist. Der Anbieter hat onOffice zuvor über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich zu informieren und angemessene und/oder gesetzlich vorgesehene Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

11.3

Als „vertraulich“ gelten sämtliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Art der Informationen oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt, unabhängig davon, in welcher Form die vertraulichen Informationen vorliegen. Vertraulich sind insbesondere die Provisionen und Gebühren, die onOffice dem Anbieter zugänglich macht. Vertraulich sind darüber hinaus sämtliche internen geschäftlichen Informationen von onOffice, von denen der Anbieter Kenntnis erlangt (z.B. Informationen von und über Kunden, Mitarbeiter, Preise, Finanzdaten, Marketing-Pläne etc.).

11.4

Nicht vertraulich sind Informationen,
die der Anbieter nachweislich von Dritten, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden sind, erhalten hat oder erhält;
die nachweislich bei Abschluss der Vereinbarung bereits allgemein bekannt waren oder die danach ohne Verstoß des Anbieters gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden;
die vom Anbieter vor Kenntniserlangung nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind oder
die der Anbieter nachweislich bereits bekannt waren, bevor er sie von onOffice erhalten hat.

11.5

Der Anbieter verpflichtet sich, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit sicher zu stellen. Der Anbieter ist für jedwede Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch seine Mitarbeiter und sämtliche von ihm zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit mit Einwilligung von onOffice eingesetzten Personen und Dritte verantwortlich.

11.6

Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt bestehen.

12. Sonstiges

12.1 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Aachen. onOffice ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters zu klagen.

12.2 Abtretung und Aufrechnung

Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Anbieters aus dem Vertrag mit onOffice auf Dritte ist ausgeschlossen.

Anbieterbedingungen – Version 1.1 vom 24.08.2020

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.